Allgemeine Mietbedingungen unserer Ferienhäuser


Artikel 1

Dieser Saisonmietvertrag ist ausschließlich für die Vermietung von Ferienhäusern in Manoir de Goaz Froment, lieu-dit Goas Froment, 22420 Le Vieux-Marché / France, dirigiert durch die Firma Blanche Mühlmann, SIRET 41074833900026.


In keinem Fall kann das Einzelunternehmen Blanche Mühlmann für die Nutzung seiner Verträge durch Dritte oder für andere als touristische Zwecke haftbar gemacht werden.


Artikel 2

Mietdauer

Der Kunde hat durch die Unterzeichnung dieses befristeten Vertrags keinen Anspruch darauf, nach Beendigung seines Aufenthalts in der Unterkunft zu bleiben.



Artikel 3

Vertragsabschluss

Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietbetrages überwiesen hat. Mit dieser Anzahlung akzeptiert der Mieter die Allgemeinen Verkaufsbedingungen.


Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag darf unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, Dritten, seien es natürliche oder juristische Personen, zugute kommen, außer mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.


Jeder Verstoß gegen den letzten Absatz kann die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses zu Lasten des Mieters zur Folge haben, wobei der Mieterlös endgültig beim Eigentümer verbleibt.



Artikel 4 

Stornierung durch den Mieter     

Jede Stornierung muss dem Eigentümer per Einschreiben oder E-Mail (mit Rückantwort) mitgeteilt werden.


4.1 Stornierung vor Anreise:

Die Anzahlung bleibt beim Eigentümer.

Dieser kann den Restbetrag des Aufenthalts verlangen, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt. Erscheint der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum, wird dieser Vertrag ungültig und der Eigentümer kann über die Unterkunft verfügen. Die Kaution verbleibt beim Eigentümer, der den Restbetrag der Miete einfordert.


4.2 Bei Verkürzung des Aufenthaltes:

Der Mietpreis verbleibt beim Eigentümer. Es werden keine Rückerstattungen vorgenommen.



Artikel 5 

Stornierung durch den Eigentümer im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Feuer usw.).

Der Eigentümer erstattet dem Mieter den gesamten gezahlten Betrag zurück.


Artikel 6 

Ankunft 

Die Begrüßung durch den Eigentümer oder seinen Vertreter erfolgt zur im Vertrag genannten Uhrzeit zwischen 17 und 19 Uhr. Es wird gebeten, den Eigentümer telefonisch (oder SMS/WhatsApp) zu kontaktieren, um die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.


Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft wird der Mieter gebeten, den Eigentümer zu benachrichtigen.


Fordern Sie bei Ankunft und Abreise eine Inventarliste an.



Abfahrt

Sofern in Ihrem Vertrag nichts anderes angegeben ist, muss das Mietobjekt bis 10:00 Uhr geräumt sein.


Bei vorzeitiger oder nächtlicher Abreise benachrichtigen Sie bitte den Eigentümer

(siehe Artikel 9).



Artikel 7

Restbetragbezahlung

Der Restbetrag der Miete wird beim Betreten des Geländes bezahlt. Eine Bezahlung per Vorkasse per Banküberweisung ist möglich.



Artikel 8 

Inventarzustand (Übergabeprotokoll)

Bei Ankunft und Abreise wird gemeinsam ein Inventar (Übergabeprotokoll) erstellt und vom Mieter und dem Eigentümer oder seinem Vertreter unterzeichnet. Dieses Inventar stellt im Streitfall die einzige Referenz dar (Empfangsformular/Gebühren und Leistungen).


Die Sauberkeit der Unterkunft bei Ankunft des Mieters wird im Inventar (Übergabeprotokoll) vermerkt.


Die Höhe des Reinigungsservices ist auf der Seite der Preisliste angegeben.


Wenn der Mieter den Reinigungsservice nicht in Anspruch genommen hat, muss die Unterkunft sauber und ordentlich wie bei der Ankunft zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Reinigungsleistung bei Abreise in Rechnung gestellt. Einzelheiten zu den durchzuführenden Reinigungsarbeiten finden Sie auf dem Reinigungsblatt der Unterkunft.



Artikel 9

Kaution

Bei Ankunft des Mieters wird vom Eigentümer eine Kaution verlangt. Der Betrag ist auf den Buchungsunterlagen ausgewiesen. Die Kaution kann per Scheck (nur französische Banken), in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden.


Nach widersprüchlicher Feststellung des Auszugsinventars (Übergabeprotokoll) wird diese Kaution, bei festgestellten Schäden abzüglich der Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten, zurückerstattet.


Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt) und einer dadurch erforderlichen Inventaraufnahme am Abreisetag des Mieters wird die Kaution vom Eigentümer innerhalb einer Frist von höchstens einer Woche zurückerstattet.



Artikel 10 

Nutzung der Räumlichkeiten 

Der Mieter hat für die Ruhe der Mietsache Sorge zu tragen und die Mietsache bestimmungsgemäß zu nutzen.



Artikel 11 

Kapazität  

Dieser Vertrag ist für eine maximale Personenzahl ausgelegt. Übersteigt die Zahl der Mieter die zulässige Kapazität, kann der Eigentümer die zusätzlichen Personen abweisen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrags erfolgt auf Initiative des Kunden.

Maximale Kapazität: 

Maison du Four = 2 Personen

La Grange = 4 Personen

La Métairie = 4 Personen



Artikel 12 

Versicherung 

Der Mieter haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden. Prüfen Sie bei Ihrer üblichen Versicherungsgesellschaft, ob Ihre Versicherung (Hausrat o.ä.) eine Erweiterung für Ferienvermietungen beinhaltet. Ansonsten empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.



Artikel 13 

Nebenkosten inklusive und nicht-inklusive  

Am Ende des Aufenthalts muss der Mieter dem Eigentümer alle Gebühren bezahlen, die nicht im Preis enthalten sind.


Ihre Höhe bestimmt sich nach den im Mietvertrag und im Beschreibungsblatt genannten Berechnungsgrundlagen und wird vom Vermieter nachgewiesen.


Im Mietpreis sind 8 kWh Strom pro Tag enthalten. Der zusätzliche Verbrauch ist am Ende des Aufenthaltes direkt an den Eigentümer zu zahlen. Diese Verbräuche sind Gegenstand einer gesonderten Abrechnung zu Beginn und Ende des Aufenthaltes. Der Preis pro KW/h ist auf dem Inventarblatt (Übergabeprotokoll) angegeben.


Brennholz (gepresste Scheite) wird zum Selbstkostenpreis verkauft.


Folgende Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten: Gas, Wasser, Internetanschluss (WLAN). Der Mieter profitiert von einem Glasfaseranschluss – die Geschwindigkeit beträgt ca. 250 Mbit/s. Bei einem Netzwerkausfall übernimmt der Eigentümer keine Haftung. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung seitens des Eigentümers.


Haushalts- und Badezimmerwäsche sowie Bettlaken werden gestellt. Die Betten sind bei der Ankunft des Mieters gemacht.


Kurtaxe: Der Betrag wird jedes Jahr von der interkommunalen Behörde Lannion-Trégor-Communauté (LTC) beschlossen. Diese Kurtaxe wird vom Eigentümer im Auftrag von LTC eingezogen.



Artikel 14 

Streitigkeiten 

Eventuelle Beschwerden bezüglich des Zustandes der Räumlichkeiten und des Zustandes der Beschreibung während einer Vermietung müssen dem Eigentümer innerhalb von 3 Tagen nach Betreten der Räumlichkeiten vorgelegt werden. Jede andere Beschwerde muss ihm spätestens acht Tage nach Beendigung des Aufenthaltes per Einschreiben zugesandt werden.



Artikel 15

Haustiere  

Haustiere sind nicht erlaubt.



Artikel 16

Bescheinigung des Ferienaufenthaltes  

Manche Betriebe bzw. Betriebsräte gewähren Urlaubsgeld. Sofern der Aufenthalt abgeschlossen wurde, können wir eine Bescheinigung oder Rechnung ausstellen.



Artikel 17 

Akzeptierte Zahlungsmittel  

Wir akzeptieren Bargeld, Kreditkarten, bancontact, giropay, Schecks (nur von französischen Banken), Überweisungen, chèques vacances de l’ANCV. Die Zahlung erfolgt über einen sicheren SSL-Server unseres Partners elloha. 


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Gîtes classés 3 étoiles cosy dans un écrin de charme et d’histoire


Manoir de Goaz Froment

lieu-dit Goas Froment

F-22420 Le Vieux-Marché


+33 (0)2 96 38 85 80

+33 (0)7 51 28 79 79


contact[at]manoirdegoazfroment.com


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